02.05 2022
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Geschichte » Stammsitz 1398

Wie der Stammsitz dem Rittergeschlecht von Schönfeld verloren geht

Im Jahre 1398 erhielt die Witwe Siegfried des Großen, Margaretha, einen Teil von der Schönfelder Herrschaft und ihr Bruder Johannes (Jan) den anderen. Bei dieser Belehnung werden erstmalig Jagdrechte und ein Weinberg erwähnt. [1] Die hiesigen Dörfer hatten einen gewissen wirtschaftlich Nutzen als nach dem Vertrag zwischen den Oberlausitzischen Städten und Hayn im Jahre 1398 über die Hohe Straße der Handel zunahm. In der Nähe dieses bedeutenden Handelsweges waren die Preise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse höher als andernorts. Die Hohe Straße führte im 13. und 14. Jh. über Würschnitz - Rödern - Niederebersbach - Hohndorf - Nauleis - Mülbitz. Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich der Verlauf der Straße, ab 15. verlief sie über Ortrand - Linz - Blochwitz - Raschützwald - Lampertswalde - Quersa und ab 17. Jh. über Königsbrück - Thiendorf - Schönfeld nach Großenhain, wobei sie anfangs südlich von Schönfeld über die Schinderfurt nach Quersa und dann wegen der Rödersümpfe nördlich von Folbern und Naundorf auf der heutigen Hohen Straße zum Großenhainer Naundorfer Tor führte. Der wiederholt genannte "Johannes von Schonenveld" ist 1403 " ibidem (ebenfalls) residenz". [2] Sein Sitz war demnach Schönfeld. Er war Meißner Vikar.

Im Jahre 1404 entscheidet Markgraf Wilhelm einen Streit der Meißner Vikare Godschalk, Heinrich von Tubinhayn (Taubenhain) und Johann von Schonfeld mit den Bürgern von Hayn wegen der auf dem Rathause zu leistenden Zinszahlung dahin, daß diese in ganz gleicher Weise wie Entrichtung der Rente an ihn selbst zu erfolgen habe. [3] Die Ehefrau des Johann (auch Jan genannt) v. Schönfeld, Elsa, war eine verwittwete von der Sahla und hatte aus ihrer ersten Ehe ihren Sohn Hans von der Sahla mit in die Ehe gebracht. Sie erhielt als Leibgedinge Bärwalde, das halbe Dorf Bärnsdorf und halb Cunnertswalde. Dieser Johannes, auch Jan genannt, besitzt bis 1421 einen Teil Schönfelds. In den Listen der Landbete [4] vom Jahre 1406 besitzt er hier 8 Hufen und ein Herr "Conradus de Kokericz" (Köckeritz) 15 Hufen. Ebenso ist Liega und Thiendorf unter beiden Besitzern aufgeteilt.

Die "Landbethe" war eine Steuer, welche auf Befehl des Markgrafen der Hayner Vogt Franz von Kalkreuth mit Tile von Ebersbach und dem Geleitsmann einnahm. Die 8 Hufenwirtschaften des einen Teils von Schönfeld hatten als Landbede nach Hayn zu liefern: 8 Hühner, 4 Solidus [5] Eiergeld, außerdem 8 Schock Korn, 4 Schock Hafer, zusammen 4 Schock 47 Groschen. Die 15 Hufenwirtschaften des anderen Teils des Schönfelder Besitzes von Konrad Köckeritz hatten je Hufe 10 Groschen und außerdem zusammen 15 Schock zu leisten. [6] Dabei erfahren wir auch einige Preise: 1 Scheffel Korn = 3 Groschen, 1 Scheffel Weizen = 3 Groschen 4 Heller, 1 Scheffel Gerste = 4 Groschen, 1 Huhn = 6 Heller, 1 Schock Einer = 16 Heller, 1 Schulter (Vorderschinken) = 1 Groschen. Jan von Schönfeld scheint mit seinem Vater in Streit gelebt zu haben.

Mit Vermittlung von Vettern und Freunden kommt es 1408 zu einem Vergleich, wobei Jan Vorwerk und Dorf Naunhof erhält sowie das wüste Dorf Schönberg. Wahrscheinlich war die Witwe Siegfried des Großen Margaretha eine geborene Köckeritz oder sie hat diesen Konrad von Köckeritz geheiratet. Im Jahre 1413 heißt es in einer Urkunde: " Johannes de Schönenfeld ibidem residenz et Gelfridus de Grunenrode in Nuendorf prope Hainis" gründen den Altar zum heiligen Kreuz in der Parochie Ponickau, Punkow geschrieben. Dort befand sich auch ein Marienbild und ein heilender Brunnen. Bis zur Reformation ist Ponickau ein Wallfahrtsort. [7] Manche Wallfahrer kamen von weit her. Möglich, daß sich Johannes als Vikar auch um die Schönfelder Kirche kümmerte, die in einer Urkunde 1414 erstmalig erscheint. Darin heißt es: " 2 Schock (Groschen) zum Altar Fratrum Kalendarium" in Schönfeld. [8] Noch 1440 müssen die Schönborner Zinsen dem "Kalanth-Altare" zahlen. [9] Die Söhne des Johannes und auch die anderen Nachkommen des Adelsgeschlechts von Schönfeld haben Schönfeld den Rücken gekehrt. Sie sitzen nach 1400 auf Schloss Pinnewitz bei Meißen, auf Schloss Schletta bei Meißen, auf Medingen, auf Kalkreuth, auf Wachau, auf Löbnitz, auf Naunhof, diese Grundherrschaften Herrschaften besaß das Geschlecht von Schönfeld 1350 bis 1485 und ein Zweig auf Werben bei Cottus. [10] Letzterer Zweig schreibt sich bis in die Gegenwart von Schönfeldt, also mit "dt". Noch lebt als ältester männlicher Nachkomme Ernst von Schönfeldt (Jg. 1937), Erbe des 1945 eneigneten Rittergutes Werben / Krs. Cottbus ein Enkel des Major a.D. Ernst von Schönfeldt (1873 - 1937), welcher die Familenchronik schrieb. Wieder ein anderer Zweig waren die Grafen von Schönfeld, von denen einer im 18. Jh. auf Großkmehlen saß. Unklar ist, wann Siegfried des Große verstarb.

1398 überträgt er seiner Frau Margarete das "castri Schonfeld" zu einem Teil als Leibgedinge. [11] Einer derer von Schönfeld saß bis 1405 auf Bukowitz. In einer Urkunde heißt es: "Bekenntnis des Benisch von der Duba, daß Markgraf Wilhelm I. ihm Hof und Dorf Bukewicz (Bukowitz), das Siffrid von Schonfelt gehört hat, gliehen und dazu 100 böhmische Schock gegeben hat. Dresden 1405 März 9." [12] Im Jahre 1407 heißt es in einer Rechnung der Stadt Dresden: "Am Freitage vor Reminiscere hern Sigfrid dem Großen 1-2 Stobebechyn Atlantiswins geschanket, als er von den erin reit von Freiberg vor 8 gr". [13] 1414 "Femeke von Schonenfeld des großen eine Syfrides Tochter und des gestrengen Ritters von Ficzoldus von Miltiz seligen etwanne eheliche Wirtynne". [14] Dagegen heißt es bei Mörtzsch (S. 75) 1429: Der Markgraf belehnt "Femyke von Schonefelt mit dem halben dorff, den nyderteil zu den Rederen mid gerichten", wie es ihr Vater Jan erkauft hat, dabei Geldzinsen in Dittmannsdorf.

Wie aber die Herrschaft Schönfeld dem Geschlecht von Schönfeld verloren geht, bezeugt die folgende Urkunde aus dem Jahre 1421:

    Altenburg 11.3.1421.

    Markgraf Wilhelm II. als gekorener Schiedsrichter entscheidet Streitigkeiten zwischen Landgraf Friedrich dem Jüngeren und dem Ritter Walther von Köckeritz zu Saathain wegen des Schlosses Schönfeld und der zwei Teile am Schlosse zu Saathain sowie anderer Lehen und Güter, die der Landgraf als "anirstorben (Erben) von Conrad Köckericze" und seinen Brüdern beansprucht, dahin, daß der Landgraf das Schloss Schönfeld erhält und hingegen Walther von Köckeritz das ganze Schloss Saathain und alle anderen Lehngüter behalten soll für sich und seine Leibeserben. Der von Köckeritz soll das Schloss Saathain als Mannslehn von Landgraf Friedrich empfangen und "ihm damit dienen und Hilfe leisten gegen jedermann". Als Teidingsleute (Zeugen) hat Walther von Köckeritz mitgebracht "Jan von Sconefeld und Nickel von Köckericz". Auch der "Bürgermeister zum Hayne, Hans Krezschmar ist Gezeuge". [15]

So war durch das Lehnsgesetz das Schloss Schönfeld und den dazugehörigen Dörfern an den markgräflichen Lehnsherrn zurückgefallen und nicht mehr Allod (freies vererbliches Grundeigentum). Damit war auch die Stammesherrschaft der Schönfelder auf Schloss Schönfeld erloschen.
Ein Hans von Schönfeld wurde am 26. Januar 1455 vom Kurfürsten mit dem Vorwerk Boden belehnt. [16]

Quellen und Erläuerungen:
  1. STAD, Cop. 30, fol. 118b.
  2. Mörtzsch, a.a.O., S.77.
  3. Schuberth, a.a.O., S.182.
  4. Landbede oder auch Landbete war eine Form der ältesten Steuern an den Landesherrn, die in größeren, unregelmäßigen Abständen, also bei besonderen Bedürfnissen, erhoben wurde.
  5. Solidus, abgekürzt ß, war ein Schilling, der 20. Teil eines Pfundes Silber in Münze geprägt, 1 Solidus hatte 12 Pfennig = denarii.
  6. SHSTA, Loc. 4376, Landbethe zu Hain, auch Mörtzsch. S. 78.
  7. Mörtzsch, a.a.O., S. 9
  8. Mörtzsch, S. 77.
  9. ebenda, unter Schönborn.
  10. Ernst von Schönfeldt, Familienchronik
  11. SHSTA, Cop. 30, f. 118.
  12. Codex Dipl. Sax., I. Haupteil, 2 Band, S.410, Nr. 607.
  13. Archiv f. Sächs. Geschichte, Bd. 10, S. 7.
  14. Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Bd. II., Nr. 871, S. 409.
  15. SHSTAD, Orig. 6456. Siehe auch Cot.Sax., Neue Ausgabe, I. Hauptteil, Bd. IV, Nr. 131.
  16. Mörtzsch, S. 8.